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Anwalt von Nintendo äußert sich zu Piraterie und Emulation

Autor : Henry Aktualisieren:Feb 07,2026

Nintendo hält einen notorischen Ruf für seine aggressive rechtliche Haltung gegenüber Emulatoren aufrecht. Im März 2024 erklärten sich die Entwickler des Nintendo Switch-Emulators Yuzu nach einer gerichtlichen Einigung mit Nintendo bereit, 2,4 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen. Im späteren Verlauf des Jahres 2024, im Oktober, stellte der Switch-Emulator Ryujinx seine Entwicklung nach "Kontaktaufnahme durch Nintendo" ein. Bereits 2023 rieten Anwälte von Valve dem Team des Dolphin-Emulators (spezialisiert auf GameCube- und Wii-Spiele) von einer vollständigen Veröffentlichung auf Steam ab, nachdem Nintendos Rechtsvertreter mit streng formulierten Warnungen interveniert hatten.

Der Fall, der die Emulationsszene erschütterte

Das vielleicht berüchtigtste Beispiel betrifft Gary Bowser, einen Vertreiber von Team Xecuter-Geräten, die den Anti-Piraterie-Schutz der Nintendo Switch umgehen. 2023 wegen Betrugs verurteilt, wurde Bowser angewiesen, Nintendo 14,5 Millionen US-Dollar zu zahlen – eine lebenslange finanzielle Bürde.

Nintendos Rechtsauffassung enthüllt

Beim Tokyo eSports Festa 2025 schloss sich Nintendos Patentanwalt Koji Nishiura (Assistant Manager der Abteilung für geistiges Eigentum) Kollegen von Capcom und Sega an, um über den Schutz geistigen Eigentums zu diskutieren. In einem Gespräch mit Denfaminicogamer (über VGC), übersetzt von Automaton, präzisierte Nishiura Nintendos Standpunkt:

"Sind Emulatoren per se illegal? Darüber wird nach wie vor debattiert. Während Emulatoren selbst möglicherweise nicht unmittelbar gegen Gesetze verstoßen, hängt ihre Legalität vollständig von ihrer Nutzung ab."

Nishiura führte aus, dass Emulatoren potenziell Urheberrechte verletzen, wenn sie:

  • Originalen Spielcode duplizieren
  • Sicherheitsfunktionen der Konsole deaktivieren

Diese Interpretationen stammen hauptsächlich aus Japans Gesetz zur Verhinderung von unlauterem Wettbewerb (Unfair Competition Prevention Act, UCPA), obwohl dessen Zuständigkeit auf Japan beschränkt bleibt.

Präzedenzfälle und praktische Durchsetzung

Der Vortrag bezog sich auf Nintendos wegweisenden Fall von 2009 gegen R4-Karten – Flash-Module, die DS-Nutzern ermöglichten, raubkopierte Spiele zu spielen. Nachdem Nintendo und 50 Software-Verlage Widerstand mobilisiert hatten, entschieden japanische Gerichte, dass der Verkauf von R4-Karten gegen das UCPA verstieß, und verboten ihn im Inland.

Nishiura erwähnte auch "Reach-Apps" – Drittanbieter-Tools, die Piraterie erleichtern, wie beispielsweise den 3DS-Freeshop oder den Switch-Tinfoil-Installer – als klare Verstöße gegen das Urheberrecht.

Der Yuzu-Präzedenzfall

In Gerichtsdokumenten gegen Yuzu behauptete Nintendo, The Legend of Zelda: Tears of the Kingdom habe eine Million illegale Downloads erlitten. Entscheidend war Nintendos Argument, dass Yuzus Patreon – der monatlich 30.000 US-Dollar durch "frühen Zugang" zu unveröffentlichten Funktionen generierte – Piraterie effektiv monetarisierte.

Diese fortlaufende Rechtsauffassung demonstriert Nintendos mehrschichtigen Ansatz: sowohl die Emulator-Infrastruktur als auch die Vertriebskanäle ins Visier zu nehmen, die Urheberrechtsverletzungen ermöglichen.

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